„Die Schwabschule ist eine Gemeinschaft„, so das eingängigste Ergebnis der Fremdevaluation aus 2014/15. Wir Eltern sind Teil dieser Gemeinschaft – und wir sind es gerne!
Rein rechtlich ist der Elternbeirat „die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule“, so definiert es das Schulgesetz für Baden-Württemberg in §57. Es definiert auch Aufgaben und Befugnisse. Die tatsächlichen Rahmenbedingungen unseres Handelns bestimmen wir jedoch zum großen Teil selbst, z.B. in unserer Geschäftsordnung (pdf, 217 KB, öffnet in neuem Fenster).
Es liegt an uns, für die Interessen unserer Kinder und ‚unserer Schule‘ einzutreten. Deshalb treffen wir uns viermal im Jahr zur Elternbeiratssitzung. Darüber hinaus werden für bestimmte Aktionen eigene Termine im kleinen Kreis bestimmt. Wie jeder Elternbeirat sind wir außerdem in der zweimal jährlich stattfindenen Schulkonferenz vertreten, dem gemeinsamen Gremium von Lehrer_innen und Eltern.
Wer genau wissen möchte, was die Aufgaben einer Elternvertreterin bzw. eines Elternvertreters sind, kann sich unseren Leitfaden ansehen (pdf, 17 KB, öffnet in neuem Fenster) oder die Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter 2018/2019 durchstöbern (pdf, 5.976 KB, öffnet in neuem Fenster).
Die Schwabschule ist eine Gemeinschaft und wir sind stolz auf unser Verhältnis zum Kollegium und zum Schülerhaus-Team. Trotzdem gibt es manchmal Fragen, die man nicht stellen möchte oder die man zuerst „unter uns“ besprechen möchte. Dafür sind wir da. Bitte nutzen Sie unsere Mailadresse. Auch und gerade, wenn es um den ersten Kontakt geht. Wir legen großen Wert auf ein persönliches Gespräch und behandeln Ihr Anliegen auf Wunsch gerne vertraulich.
Im Namen des Elternbeirats grüßt Sie,
Ulrike Bartke
Elternbeiratsvorsitzende 2022/23