Wo und wie findet das Mittagessen statt?

Alle Schülerhauskinder bekommen von Montag bis Freitag ein warmes Mittagessen in der Mensa.

Das Mittagessen wird in vier Schichten zwischen 12:15 und 14:15 Uhr eingenommen. Die jüngeren Kinder essen in der Regel in den ersten Schichten. Eine Mittagessensschicht dauert ca. 30 Minuten. Jedes Kind holt sein Essen selbstständig, der Nachtisch wird von den Gruppenerzieher/innen verteilt.

Die Schülerhausgruppen essen gemeinsam zusammen mit ihren Erzieher/innen. Jede Gruppe sitzt nach Möglichkeit an einem eigenen Tisch bzw. an einer eigenen Tischreihe. Es wird auf Einhaltung der Mensaregeln geachtet! Alle Kinder sind im fairen Wechsel mit dem „Tischdienst“ dran.

Vor und nach der Essenszeit wird nach Möglichkeit der Hof besucht.
Die Kinder dürfen nach Schulschluss bis zur jeweiligen Mensaschicht frei spielen, an vereinzelten Tagen findet diese „freie Zeit“ auch mal im Anschluss an das Mittagessen statt. Bedürfnis- und anlassorientiert können in diesem Zeitraum auch Angebote stattfinden.

Das Essen im Schülerhaus wird nach dem „cook&chill“ („kochen&kühlen“) Konzept von der Firma ‚apetito‘ geliefert. Zuerst werden die warmen Speisekomponenten bei apetito auf herkömmliche Weise zubereitet und vorgegart, dann aber innerhalb von 90 Minuten auf eine Temperatur von unter 4 °C gekühlt (Schnellkühlung). Nach dem Transport in die Schülerhausküche werden die gekühlten Speisen anschließend – und erst unmittelbar vor der Ausgabe – bei uns wieder auf Verzehrstemperatur erwärmt und fertiggegart.
Dies geschieht durch unser Küchenteam von der Firma ‚Kruschina‘, das auch die einzelnen Essen ausgibt. Die Gerichte werden in der Regel in einzelnen Komponenten angeboten, d.h. Fleisch, Beilagen und Soße bleiben, soweit möglich, getrennt.

Im Schülerhaus gibt es keine Gerichte mit Schweinefleisch.
Nach vorherigen Anmeldung kann für ein Schuljahr ein vegetarisches Menü für Ihr Kind gebucht werden.

Um 15:55 Uhr findet in der Mensa der „Imbiss“ statt. Ein Gong informiert die Kinder, dass sie in der Mensa Obst bzw. Nachttisch holen dürfen – wenn Nachtich übrig geblieben ist …